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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 232/07

Gesetze: TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4

Leitsatz

1. Es gibt keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für die These, dass der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei (Anschluss an - NZA 1996, 696).

2. Das Berufen auf den sog. Verschleißtatbestand i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG ist jedenfalls gegenüber einem Fremdsprachenlektor ausgeschlossen, der bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses seit 13 Jahren nicht in seinem Heimatland (hier: China) gelebt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAD-06938

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