Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 232/03

Gesetze: ArbGG § 9 Abs. 5; ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2; ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 1; ZPO § 236 Abs. 2

Leitsatz

§ 66 Abs. 1 S. 2 ArbGG stellt eine Spezialvorschrift zu § 9 Abs. 5 ArbGG dar. Die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG ist daher im Rahmen der Berufungsfrist nicht anwendbar. Die einmonatige Berufungseinlegungs- sowie die zweimonatige Berufungsbegründungsfrist beginnen spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils(tenors).

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-06937

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen