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LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 3 Sa 195/07

Gesetze: KSchG § 1; LPersVG § 62; LPersVG § 68

Leitsatz

1. Der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung unterliegt gemäß § 68 Abs. 5 - Abs. 7 LPersVG MV lediglich der Mitwirkung und nicht der Mitbestimmung des Personalrates.

2. Im Falle einer rückwirkenden Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über zwei Tage hinaus ist regelmäßig von der Erschütterung des Beweiswertes eines entsprechenden ärztlichen Attestes auszugehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-06927

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