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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 1272/05

Gesetze: BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2

Leitsatz

Lehnt eine als sog. Zweitkraft in einem Kindergarten tätige Kinderpflegerin Anweisungen sowohl ihrer Gruppenleiterin als auch der Kindergartenleiterin mit der Begründung ab, diese entsprächen nicht ihrem persönlichen pädagogischen Konzept, so stellt dieses Verhalten bei Vorliegen einer einschlägigen Abmahnung eine zur Kündigung berechtigende Arbeitsverweigerung dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-06908

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