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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 1238/07

Gesetze: KSchG § 1; KSchG § 9

Leitsatz

Fällt die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Rahmen einer betrieblichen Umorganisation nicht weg, sondern sie wird lediglich verlagert und anschließend von einem neu eingestellten Arbeitnehmer ausgeübt, so ist die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitnehmers als sog. Austauschkündigung rechtsunwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-06906

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