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LAG Köln Urteil v. - 3 Sa 1045/04

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1

Leitsatz

1. Eine unternehmerische Organisationsentscheidung, wonach die bisher von einem Arbeitnehmer ausgeübte, aus sieben Arbeitsvorgängen bestehenden Tätigkeit auf 15 andere Arbeitnehmer mit Zeitanteilen von in der Regel 8 Minuten verteilt werden soll, ist nicht nachvollziehbar und daher selbst unter Anwendung des nur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmaßstabs unwirksam.

2. Die konkrete Umverteilung der Arbeit auf dritte Arbeitnehmer muss auch dem Betriebsrat im einzelnen mitgeteilt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-06899

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