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Hessisches LAG Urteil v. - 3 Sa 1019/05

Gesetze: BGB § 307 I; BGB § 615

Leitsatz

Der Eintritt der Annahmeverzugsfolgen bei Ausspruch einer unwirksamen Kündigung tritt unabhängig davon ein, ob der Arbeitnehmer eine im Zeitpunkt der Kündigung bestehende Arbeitsunfähigkeit angezeigt hat oder nicht.

Eine Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes im Rahmen des Annahmeverzugs ist nur möglich, wenn dieser kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitsleistung erzielt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-06898

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