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Hessisches LAG Urteil v. - 2 SaGa 632/06

Gesetze: ZPO § 935; ZPO § 940; ArbGG § 62 II

Leitsatz

Einstweilige Verfügung auf Benachrichtigung über Einstellungsangebote an Bewerber des Ranglistenverfahrens für Einstellungen in den hessischen Schuldienst. Es bestand kein Verfügungsgrund, weil die Klägerin durch langes Zuwarten die Dringlichkeit selbst herbeigeführt hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-06812

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