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LAG Köln Beschluss v. - 2 Sa 545/08

Gesetze: ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 222 Abs. 2; ZPO § 233; ArbGG § 66 Abs. 1

Leitsatz

Zurechenbares Anwaltsverschulden ist gegeben, wenn der Anwalt bei Aktenvorlage vor Ablauf der Berufungsfrist die korrekte Fristberechnung nicht überprüft (Anschluss BAG, 8 AZR 27/07 vom ). Auf den Beginn der 5-Monatsfrist nach § 66 Abs. 1 ArbGG ist § 222 Abs. 2 ZPO nicht anwendbar, da nur die Berufungseinlegungsfrist als solche eine Notfrist darstellt.

Fundstelle(n):
VAAAD-06786

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