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LAG Köln Urteil v. - 2 Sa 491/04

Gesetze: BGB § 254 analog

Leitsatz

Es bestehen Zweifel an der Zulässigkeit einer Haftungsfeststellungsklage, soweit die Haftungsregeln der Arbeitnehmerhaftung Anwendung finden. Denn nach der BAG-Rechtsprechung muss sich das Verschulden auch auf den konkreten Schadenseintritt erstrecken. Dieses Verschulden ist für den Umfang der Haftungserleichterungen maßgeblich. Handelt ein Arbeitnehmer mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands, trägt dieser die Verantwortung für die dem Geschäft innewohnenden Risiken. Fehler des Vorstands muss der Arbeitgeber sich zurechnen lassen. Sie entlasten Arbeitnehmer.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-06781

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