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LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 Sa 314/07

Gesetze: BGB § 388; BGB § 394

Leitsatz

Ein negatives Arbeitsguthaben auf einem Arbeitskonto ist vom Arbeitnehmer bei Ausscheiden trotz entsprechender Vereinbarung nicht auszugleichen, wenn das negative Guthaben auf Grund von Arbeitsmangel entstanden ist.

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 558 Nr. 11
HAAAD-06769

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