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Hessisches LAG Urteil v. - 2 Sa 1771/04

Gesetze: BGB § 623; BGB § 126

Leitsatz

Erfolglose Klage auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, weil diese durch wirksamen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet worden ist und der Kläger eine neu begründetes Arbeitsverhältnis nicht darlegen konnte.

Es genügt zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers auf derselben Urkunde mit dem Zusatz "mit der obigen Änderung einverstanden" unterzeichnet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-06756

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