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LAG Köln Urteil v. - 2 Sa 1319/07

Gesetze: ArbGG § 110; ZPO § 557; LPVG NW (alt) § 72; TzBfG § 14 Abs. 4; KSchG § 6

Leitsatz

Arbeitsverträge mit Künstlern, in denen die Tarifverträge des deutschen Bühnenvereins vereinbart wurden, unterlagen bis zum nicht dem Schriftformerfordernis für die Befristung. Die bei Beginn des Vertrags abgegebene Willenserklärung umfasst eine unbestimmte Anzahl von jeweils für eine Spielzeit abgeschlossenen Vertragsverlängerungen. Auch nach Inkrafttreten des § 623 BGB/14 TzBfG bedarf die Verlängerung deshalb keiner neuen Willenserklärung und unterliegt damit nicht jeweils der Schriftform.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-06740

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