Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Köln Urteil v. - 2 Sa 1236/05

Gesetze: BGB § 626 Abs. 2; BGB § 123

Leitsatz

Ein Mitglied des Personalrats/Betriebsrats, welches an der Anhörung eines Arbeitnehmers zu einer Tat- oder Verdachtskündigung teilnimmt, ist i. d. R. Dritter i. S. d. § 123 BGB, wenn er dem Arbeitnehmer nach dem Anhörungsgespräch rät, eine Eigenkündigung auszusprechen. Besondere Umstände, z. B. eine Beauftragung zu Verhandlungen durch den Arbeitgeber hat der anfechtende Arbeitnehmer darzustellen und zu beweisen.

Leugnet ein Arbeitnehmer das Erschleichen der Entgeltfortzahlung und legt er hierzu falsche ärztliche Atteste vor, beginnt die Frist des § 626 Abs. 2 BGB erst mit dem Geständnis des Arbeitnehmers.

Fundstelle(n):
SAAAD-06735

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen