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LAG Köln Urteil v. - 2 Sa 1206/05

Gesetze: BGB § 626

Leitsatz

Bei Bekanntwerden neuer Verdachtselemente ist es nach Anhörung der Personalvertretung auch zulässig, Kündigungsgründe in das Verfahren einzuführen, die eine Verdachtskündigung begründen. Dies gilt auch dann, wenn zunächst eine Tatkündigung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche Anhörung des Arbeitnehmers, der sich bereits im Ermittlungsverfahren eingelassen hat und der im Klageverfahren Stellung genommen hat, ist nicht erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-06733

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