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LAG Köln Urteil v. - 2 Sa 1191/01

Gesetze: ZPO § 519 b

Leitsatz

Ist eine Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen worden, weil die Berufungsschrift verspätet eingegangen sei, so ist eine erneute Berufung mit der Begründung, das Zustelldatum des ersten Verwerfungsbeschlusses sei unrichtig, wegen der Rechtskraftswirkung des ersten Verwerfungsbeschlusses unzulässig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-06731

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