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Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 1996/05

Gesetze: BGB § 812; BGB § 197 aF; EGBGB Art. 220 § 6; VTV aF § 61

Leitsatz

Ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grundes an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gezahlten Urlaubskassenbeiträge verjährte unter der Geltung des BGB vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom nach § 197 BGB aF innerhalb von vier Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zahlungen geleistet wurden (im Anschluss an BGHZ 98,174).

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-06611

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