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Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 1890/02

Gesetze: TVG § 1 Tarifverträge: Bau; VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13; VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37

Leitsatz

Werden von einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend von Drittunternehmen hergestellte Deckenteile zum Zwecke des Schallschutzes in Gebäuden eingebaut, so handelt es sich bei derartigen Tätigkeiten nicht um Fertigbauarbeiten iSv § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV/Bau, sondern um Trocken- und Montagebauarbeiten iSv § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV/Bau. Aus diesem Grunde kommt auch die Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge für Fertigbauarbeiten (BAnz Nr. 20 v. ) für einen derartigen Betrieb nicht zum Tragen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-06609

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