Gesetze: TVG § 1 Tarifverträge: Bau; VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13; VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37
Leitsatz
Werden von einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend von Drittunternehmen hergestellte Deckenteile zum Zwecke des Schallschutzes in Gebäuden eingebaut, so handelt es sich bei derartigen Tätigkeiten nicht um Fertigbauarbeiten iSv § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV/Bau, sondern um Trocken- und Montagebauarbeiten iSv § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV/Bau. Aus diesem Grunde kommt auch die Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge für Fertigbauarbeiten (BAnz Nr. 20 v. ) für einen derartigen Betrieb nicht zum Tragen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-06609
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