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Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 1610/07

Gesetze: TVG § 1; VTV/Bau § 1 Abs. 2

Leitsatz

1. Das Einfügen großflächiger Glaselemente in vorhandene Alukonstruktionen an Gebäuden ist eine bauliche Leistung im Sinne der Geltungsbereichsbestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge.

2. Zur Frage, ob ein derartiger Betrieb als ein solcher des Glaserhandwerks vom Geltungsbereich der Bautarifverträge ausgenommen ist

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-06602

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