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Hessisches LAG Beschluss v. - 15 Ta 688/04

Gesetze: RVG § 33

Leitsatz

Eine allgemeine Feststellungsklage neben der Klage gegen eine Kündigung ist mit dem Betrag eines Bruttomonatsverdienstes zu bewerten (Aufgabe der bisherigen Kammerrechtsprechung seit Kammerbeschluss vom - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-06560

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