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Hessisches LAG Beschluss v. - 15 Ta 598/02

Gesetze: KSchG § 5 Abs. 1

Leitsatz

Die inhaltliche Prüfung im Zulassungsverfahren nach § 5 KSchG ist auf die Frage beschränkt, ob die Verspätung der Klageerhebung von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verschuldet ist oder nicht; die Frage, ob überhaupt eine Kündigungserklärung vorliegt oder wann die Kündigung zugegangen ist, ist hingegen im Verfahren der nachträglichen Klagezulassung nicht zu klären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-06557

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