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Hessisches LAG Beschluss v. - 15 Ta 118/06

Gesetze: KSchG § 5 Abs. 2 Satz 2; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1

Leitsatz

§ 5 Abs. 2 Satz 2 KSchG erstreckt sich auch auf Abs. 3 Satz 1: Es ist innerhalb der Antragsfrist unter Angabe der entsprechenden Mittel der Glaubhaftmachung zur Einhaltung der Antragsfrist vorzutragen.

Fundstelle(n):
WAAAD-06550

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