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Hessisches LAG Urteil v. - 15 Sa 1235/04

Gesetze: BGB § 12; BGB § 611; BGB § 862; BGB § 1004 analog; GG Art. 1; GG Art. 2; ZPO § 533

Leitsatz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei in der Personalakte aufbewahrten Schriftstücken, die den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers betreffen und deswegen besonders sensibel sind, besondere Schutzvorkehrungen gegen nicht erforderliche Kenntnisnahme zu treffen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-06533

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