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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 859/06

Gesetze: AVR Caritas; BGB § 310 Abs. 4 S. 1

Leitsatz

1. Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Caritas unterliegen grundsätzlich, soweit sie nicht entsprechende tarifliche Regelungen des öffentlichen Dienstes oder andere Tarifverträge übernehmen, der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB (im Anschluss an - NZA 2006, 872 f.).

2. Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Caritas unterhalten keine Ermächtigungsgrundlage dafür, mit echter Rückwirkung in Ansprüche auf Weihnachtszuwendung einzugreifen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-06506

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