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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 658/06

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1

Leitsatz

1. Ein stellvertretender Küchenleiter einer Großküche, der die Qualität, die hygienische Unbedenklichkeit und die Quantität des angelieferten Gemüses und Obstes zu prüfen und zu dokumentieren hat, begeht eine schwerwiegende Pflichtverletzung, wenn er gleichzeitig Inhaber des Unternehmens ist, das dieses Obst und Gemüse liefert und diesen Umstand und die damit verbundene Interessenkollision dem Arbeitgeber verheimlicht.

2. Ein solcher Pflichtverstoß kann geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAD-06500

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