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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 196/06

Gesetze: InsO § 94

Leitsatz

1. In der Insolvenz bleibt die Aufrechnung nach § 94 InsO zulässig, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat.

2. Deshalb kann ein Arbeitnehmer mit einer Vergütungsdifferenz, die daraus resultiert, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht mehr angenommen hat und der Arbeitnehmer daraufhin eine schlechter bezahlte Tätigkeit aufgenommen hat, gegen eine Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung einer zu Unrecht gewährten Zahlung, die vor Insolvenzeröffnung geleistet worden ist, aufrechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 559 Nr. 10
TAAAD-06483

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