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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 146/06

Gesetze: BGB § 611

Leitsatz

1. Bei einer fristgerechten Änderungskündigung, die unter Vorbehalt angenommen wird, besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.

2. Der Weiterbeschäftigungsanspruch wird durch eine nachfolgende fristlose Kündigung nicht aufgehoben, wenn diese offensichtlich unwirksam ist, weil sie nicht erkennen lässt, von welchem Unternehmen des Konzerns sie ausgesprochen worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 336 Nr. 6
IAAAD-06478

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