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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 1391/06

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2

Leitsatz

1. Liegen im Zeitpunkt des Ausspruchs einer Kündigung wegen langdauernder psychischer Erkrankung Umstände dafür vor, dass eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zumindest als möglich erscheint, ist eine sichere negative Prognose nicht gegeben.

2. Solche Umstände können sich auch daraus ergeben, dass ein vom Arbeitgeber eingeschalteter medizinischer Gutachter empfiehlt, zur Klärung der zukünftigen Arbeitsfähigkeit eine praktische Arbeitsbelastungserprobung durchzuführen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-06476

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