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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 1276/07

Gesetze: BetrVG § 102 Abs. 1

Leitsatz

Eine Kündigung ist gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber wissentlich falsche Informationen gibt und entlastende Umstände nicht mitteilt (im Anschluss an ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-06470

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