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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 1257/06

Gesetze: BGB § 123

Leitsatz

1. Ergibt sich für einen Arbeitgeber der dringende Verdacht, dass der bei ihm angestellte Leiter des Baumanagements Baufirmen mit Bauleistungen für seine Privatimmobilien beauftragt hat und diese zu Lasten seines Arbeitgebers abgerechnet wurden, darf der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung und die Einschaltung der Staatsanwaltschaft in Erwägung ziehen.

2. Unterschreibt der Arbeitnehmer bei dieser Ausgangslage einen Aufhebungsvertrag, kann er diesen nicht wegen rechtswidriger Drohung anfechten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-06468

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