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LAG Köln Urteil v. - 14 (10) Sa 17/06

Gesetze: LPVG NW § 72 a

Leitsatz

1. Die gesetzliche Regelung in § 72 a LPVG NW, wonach die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers der Zustimmung des Personalrates bedarf, ist nicht verfassungswidrig.

2. Eine einschränkende Auslegung, dass ein entsprechender Beschluss einer Einigungsstelle keinen entscheidenden, sondern nur empfehlenden Charakter hat, kommt nicht in Betracht.

3. Eine Änderung des Rechtszustandes liegt in der Kompetenz des zuständigen Gesetzgebers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-06430

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