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Hessisches LAG Beschluss v. - 13 TaBV 113/03

Gesetze: BetrVG § 103; BGB § 626 Abs. 1; BeschSchG § 2

Leitsatz

Bei monatelanger sexueller Belästigung durch körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BeschSchG) kann das Arbeitsverhältnis regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung außerordentlich gekündigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-06427

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