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LAG Köln Urteil v. - 13 Sa 124/06

Gesetze: TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; TzBfG § 14 Abs. 2; TzBfG § 17; TzBfG § 22

Leitsatz

1. Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG kann eine Befristungsdauer von zwei Jahren rechtfertigen.

2. Der Wirksamkeit der Befristung steht nicht entgegen, wenn diese Befristungsdauer von zwei Jahren zwar von vorneherein vorgesehen, aber nicht in einem Vertrag vereinbart, sondern auf drei unmittelbar aufeinander folgende Verträge aufgeteilt worden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-06370

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