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Hessisches LAG Beschluss v. - 11 Ta 249/07

Gesetze: ZPO § 148

Leitsatz

Eine Aussetzung gem. § 148 ZPO wegen der hilfsweisen Aufrechnung mit einer Gegenforderung setzt voraus, dass die Hilfsaufrechnung entscheidungserheblich ist. Das wiederum setzt voraus, dass das Bestehen der Hauptforderung feststeht und nicht mehr offen ist.

Fundstelle(n):
QAAAD-06296

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