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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 283/07

Gesetze: BetrAVG § 3 Abs. 1 a. F.; BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § 17 Abs. 3 S. 3; BGB § 119 Abs. 1; BGB § 119 Abs. 2; BGB § 123 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 142 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Bis zum konnten die Parteien eines beendeten Arbeitsverhältnisses in zulässiger Weise die Abänderung von bereits entstandenen Versorgungsansprüchen des Arbeitnehmers auch zu dessen Nachteil vereinbaren, sofern eine solche Vereinbarung nicht im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses stand.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-06224

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