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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 241/07

Gesetze: HGB § 75 d S. 2

Leitsatz

Honorarabführungsvereinbarungen im Arbeitsvertrag eines angestellten Rechtsanwalts sind jedenfalls dann gemäß § 75 d Satz 2 HGB unwirksam, wenn sie sich jeweils auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstrecken (im Anschluss an , AP Nr. 4 zu § 75 d HGB). Eine geltungserhaltende Reduktion der zu lang bemessenen Bindungsfristen auf die von der Rechtsprechung des BAG für zulässig erachtete Bindungsfrist von zwei Jahren kommt nicht in Betracht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3699
IAAAD-06212

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