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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 1142/05

Gesetze: BAT § 22

Leitsatz

Wenn die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit einer Angestellten des öffentlichen Dienstes einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT entspricht und der Arbeitgeber ihr eine Tätigkeit zuweist, die zu einer niedrigeren Vergütungsgruppe gehört, dann kommt eine korrigierende Rückgruppierung nicht in Betracht: Nicht die Vergütungsgruppe ist falsch, sondern die Arbeitnehmerin wird vertragswidrig beschäftigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-06182

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