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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 108/06

Gesetze: KSchG § 1; KSchG § 2

Leitsatz

Kein Vorrang der Änderungskündigung, wenn die klagende Arbeitnehmerin bis zum Schluss der Berufungsverhandlung - auch auf Nachfrage - nicht einmal behauptet, sie sei bereit gewesen, unter geänderten Bedingungen weiter zu arbeiten (keine Abweichung von BAG - 2 AZR 132/04).

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-06179

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