1. Verschmelzung tarifschließender Gewerkschaften zu ver.di am und kongruente Tarifgebundenheit.
2. Der Ablösung des Veräußerer TV durch den Erwerber TV nach § 613 a I 3 BGB steht § 95 der ver.di - Satzung nicht entgegen.
3. Die Ablösung setzt keine beiderseitige kongruente Tarifgebundenheit bereits im Zeitpunkt des Betriebsübergangs voraus.
4. Die Verdrängungswirkung des § 613 a I 3 BGB setzt keine punktgenaue Deckungsgleichheit von Einzelregelungen im alten und neuen TV voraus. Zum Begriff der sog. Regelungsidentität.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2004 S. 1892 Nr. 35 GAAAD-06094
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