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Hessisches LAG Beschluss v. - 1 SHa 25/06

Gesetze: BGB § 29 I; BGB § 269; ZPO § 36 I 6; ArbGG § 48 I

Leitsatz

1) Allein die fehlerhafte Verneinung des Gerichtsstandes des Erfüllungsortes gemäß § 29 Abs. 1 ZPO stellt noch keine greifbare Gesetzwidrigkeit dar, die die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfallen lässt.

2) Die in dem Beschluss des erkennenden Gerichts vom - II LA 277/51 (BB 1952, 603) - vertretene Ansicht, zur Bejahung des Gerichtsstands des Erfüllungsortes für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sei am Arbeitsort eine betriebliche Organisation erforderlich, wird ausdrücklich aufgegeben.

Fundstelle(n):
EAAAD-06073

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