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LAG Köln Urteil v. - 1 Sa 1219/02

Gesetze: BGB § 613 a Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

§ 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass der Betriebserwerber nach Ablauf der einjährigen Veränderungssperre eine beim Betriebsveräußerer durch Betriebsvereinbarung geregelte betriebliche Altersversorgung nach kollektivrechtlichen Grundsätzen kündigen kann und nicht zu individualrechtlichen Änderungskündigungen greifen muss.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-06042

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