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Hessisches LAG Urteil v. - 1 Sa 1018/05

Gesetze: BGB § 173; BGB § 177

Leitsatz

1. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Anscheinsvollmacht müssen von dem angeblich Vertretenen gesetzt worden sein.

2. Die Grundsätze der Zurechenbarkeit des Handelns eines Vertreters kraft Anscheinensvollmacht finden auf katholische Kirchengemeinden der Diözese Limburg regelmäßig keine Anwendung (im Anschluss an NJW 1995, 3389, 3390; in Übereinstimmung mit OLG Frankfurt am Main Urteil vom - 14 U 174/99 - NVwZ 2001, 958 f.).

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-06040

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