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Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei gewerblicher Prägung
Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit setzt auch bei Prüfung der gewerblichen Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns (einer Betriebsvermögensmehrung) einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus. Hieran fehlt es, wenn in der Zeit, in der die rechtsformabhängigen Merkmale der gewerblichen Prägung erfüllt sind, lediglich Vorlaufverluste erzielt werden (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG; § 2 GewStG).
Praxishinweise: Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit als Gewerbebetrieb, wenn an einer Personengesellschaft eine oder mehrere Kapitalgesellschaften ausschließlich persönlich haftende Gesellschafter sind und diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind. Die feh...