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Ländererlass zu Berufspflichtverletzungen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit NWB XAAAC-97855 die Erlasse vom zu Mitteilungen über Berufspflichtverletzungen ersetzt. Dies soll die einheitliche Handhabung sichern. Die Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 10 Abs. 1 StBerG sollen den Berufskammern und den sonst zuständigen Stellen die wirksame Berufsaufsicht ermöglichen. Die Finanzbehörden sind zur Mitteilung verpflichtet. Einen Ermessensspielraum haben sie in den genannten Fällen nicht. Weiterhin stellt aber nicht jede berufliche Fehlleistung eine Berufspflichtverletzung dar. Zu den Berufspflichtverletzungen – der Erlass enthält dazu Listen der gesetzlichen Pflichten für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Notare sowie Patentanwälte – ...