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Umlageverfahren
In der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt die Finanzierung der Leistungen über das Umlageverfahren. Es basiert auf der Solidarität zwischen den Generationen, bei der die jeweils jüngere Generation mir ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die laufenden Renten der jeweils älteren Generation finanziert (Generationenvertrag). Der einzelne Beitragszahler finanziert mit seinen Beiträgen nie die eigene Rente, sondern er leistet einen Beitrag zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen. Die Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht auf dem Kapitalmarkt angelegt, sondern zur Finanzierung der Rentenleistungen verwendet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung werden in der betrieblichen Altersversorgung die Versorgungsleistungen i. d. R. über das Kapitaldeckungsverfahren vorausfinanziert.