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Sozialversicherung
Der erste Entwurf eines Gesetzes für Sozialversicherung wurde Anfang 1881 vorgelegt. Mit der kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 wurden durch Kaiser Wilhelm I auf Initiative von Reichskanzler Otto von Bismarck die Weichen für ein sozialpolitisches Programm gestellt, das neben einer Unfallversicherung auch eine Versicherung gegen Krankheit, Alter und Invalidität vorsah. Unter Bismarck entstand damals eine Sozialversicherung, die weltweit Anerkennung fand.
1883 wurde die Krankenversicherung eingeführt, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliditäts- und Altersversicherung für Arbeiter. Erst im Dezember 1911 wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte erlassen.
Rund 15 Jahre später trat 1927 das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Kraft, das 1969 durch das Arbeitsförderungsgesetz ersetzt wurde. Nach verschiedenen Reformen in den einzelnen Versicherungszweigen erfolgte 1975 eine Zusammenfassung des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als jüngster Zweig der Sozialversicherung eingeführt.
Der Begriff Sozialversicherung beinhaltet alle Formen der Absicherung der Bevölkerung als eine der wesentlichen Grun...