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Ertragsanteil
Häufig ist die allgemeine Auffassung anzutreffen, dass Renten nicht steuerpflichtig sind. Rentenzahlungen gehören jedoch zu den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a EStG. Somit sind Renten grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings werden Rentenleistungen in der Regel nicht mit dem gesamten Zahlbetrag, sondern lediglich mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Hierbei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer über viele Jahre hinweg Einzahlungen in ein Altersversorgungssystem leisten, diese Beiträge verzinst und bei Eintritt des Versicherungsfalls, z. B. bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, das angesparte Kapital nebst Zinsen zurückgezahlt werden. Der Besteuerung unterliegt dann nur der Zinsanteil (Ertragsanteil). Allerdings wurde ab dem die Besteuerung der Renten schrittweise auf das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung umgestellt, sodass ab diesem Zeitpunkt die Ertragsanteilsbesteuerung an Bedeutung verlieren wird. Sie kommt allerdings grundsätzlich weiterhin bei Rentenleistungen zur Anwendung, die vollständig aus versteuertem Einkommen gebildet wurden.
Der Ertragsanteil ist ein bestimmter Prozentsatz und wird anhand einer amtlichen Tabelle er...