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Durchführungsweg
Bei der betrieblichen Altersversorgung erteilt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Zur Finanzierung der Versorgungszusage stehen dem Arbeitgeber fünf Durchführungswege zur Verfügung, die in vielen Unternehmen auch nebeneinander zu finden sind:
Direktversicherung,
Direktzusage,
Pensionsfonds,
Pensionskasse und
Unterstützungskasse.
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber im Versorgungsfall die Versorgungsleistung unmittelbar selbst zu erbringen. Hier spricht man daher auch von einer unmittelbaren Versorgungszusage. Der Arbeitgeber wird somit selbst zum Versorgungsträger.
Bei den anderen vier Durchführungswegen handelt es sich um rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen mit unterschiedlichen Rechtsformen, bei denen der Arbeitgeber mittelbar, also über einen Dritten, die Abwicklung veranlasst (mittelbare Versorgungszusage).
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (siehe auch Entgeltumwandlung) können zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung beitragen.
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber bei Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung, welch...