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Drei-Schichten-Modell
A. Allgemeines
Die „Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“ unter der Leitung von Bert Rürup, kurz „Rürup-Kommisson“ genannt, hat das Drei-Schichten-Modell entwickelt (siehe hierzu auch Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom , BMF-Schriftenreihe, Heft 74). Dieses Modell wurde mit der Verabschiedung bzw. Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) umgesetzt. Die Altersversorgung, die bis dato in dem klassischen Drei-Säulen-Modell eingebettet war, erfährt steuersystematisch eine Neueinteilung in Schichten. Hierbei bildet die Basisversorgung die erste Schicht, gefolgt von der Zusatzversorgung (zweite Schicht) und den Kapitalanlageprodukten (dritte Schicht). Dabei werden alle in eine Schicht zugeordneten Produkte grundsätzlich steuerlich gleich behandelt.
B. Basisversorgung
1. Begriff
Zur Basisversorgung zählen Produkte, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Hierzu zählen
die gesetzli...