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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Direktversicherung

Christian Urbitsch und Ralf Fath

A. Allgemeines

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, bei der der Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer und Vertragspartner des Versicherungsunternehmens) per Einzel- oder Gruppenvertrag auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) eine Kapitalversicherung (einschließlich Risikoversicherungen), Rentenversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung abschließt.

Auch eine vom Arbeitnehmer abgeschlossene Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber übernommen wird, stellt eine Direktversicherung dar (R 40b.1 LStR 2015).

Als Versorgungsleistungen kommen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder der Hinterbliebenenversorgung in Betracht.

B. Abgrenzung

Der Durchführungsweg Direktversicherung gehört zu den mittelbaren Versorgungszusagen. Der Arbeitgeber bedient sich zur Erfüllung seiner Versorgungszusage einer externen Versorgungseinrichtung.

Lebensversicherungsunternehmen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie der Anlagevorschriften durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Demnach bestehen z. B. bestimmte Beschränkungen hinsichtlich der Kapitalanlage.

Der gesetzlich festgelegte Höchstgarantiezinssatz für neu abgeschlos...

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